Geboren.
Eintritt in den Dominikanerorden in Straßburg.
Wiederrum als Prior des Züricher Klosters bezeugt.
Prior des Züricher Predigtkloster.
Kurz vor seiner Rückkehr an seinen Heimatkonvent Straßburg (spätestens im Frühjahr 1260) entschied er an Allerheiligen 1259 als Vorsitzender des Schiedsgerichts einen Streit zwischen Rudolf von Habsburg und dem Probst von Fahr [vgl. Steer (1981), 9].
Wieder im Heimatkonvent von Straßburg.
Prior des Straßburger Konvents.
Konzeption des "Compendium theologicae veritatis" (CTV).
Gestorben.
"In seinem 1260/68 konzipierten "Compendium theologicae veritatis" (CTV), einem für die theol. Praxis wie für den Studienbetrieb bestimmten Abriß der Theologie [...], der mehrfach übersetzt und bis ins 16. Jh. benutzt wurde, wird das gesamte theol. Wissen von der Gotteslehre bis zur Eschatologie autoritätsfreudig, bisweilen auch originell abgehandelt." [Mojsisch (2003), 176].
Die Philosophie gilt hierbei natürlich als nützliches Instrument zur wissenschaftlichen Erforschung von logischen, naturphilosophischen und ethischen Phänomenen [Mojsisch (2003), 176.]
Wichtigste Quellen waren u. a. Augustinus, Dionysius A., Anselm v. C., Petrus Lombardus, Hugo v. St. Viktor und bes. Bonaventura. Erst 1921 wurde das "Compendium theologicae veritatis" endgültig Hugo von Straßburg zugewiesen [von Grabmann( 1921); Vgl. Steer (1981), 5].
++ | Compendium theologicae veritatis |