Einzelbemerkungen: |
"Wie es am Anfang des 14. Jh.s üblich war, hat Ockham, der seine Sentenzenlesungen von 1317 bis 1319 gehalten hat, nicht mehr alle vier Bücher des Petrus Lombardus in gleicher Vollständigkeit behandelt. Während vom 1. Buch ein ausführlicher, wohl von Ockham selbst durchredigierter Kommentar, eine so genannte Ordinatio, vorliegt, gibt es zu den anderen Büchern nur noch ausgewählte Quaestionen, die zudem in der Form einer Nachschrift der Vorlesung, einer so genannten Reportatio, erhalten sind" [Kraml/Leibold (2003), 91-92].
Gregor von Rimini kennt den Wissensbegriff aus Ockhams Sentenzenkommentar; er kennt die Einwände dagegen von Holcot, Crathorn iund Woodham [W. J. Courtenay - K. H. Tachau (#), 69].
Zur "Ordinatio":
Ockham hat wohl den Sentenzenkommentar des Durandus gekannt (A.Maier, AMA II, 439; 440). I d. 2 q. 4 (II, 146) ironisiert Ockham Walter Burley als jemand, der seine Logikkompetenzen gewaltig überschätzt; dieser gibt in seinem Physik-Kommentar (I, 5) zurück. Bei I d. 17 q. 3 unterbricht Ockham, um auf die Kritik des Petrus Aureoli reagieren zu können (OTh IV, 238); die spätere Hinzufügung im wohl absichtlich freigelassenen Platz besteht in Zitation von und Kritik an Aureoli [Kelley, Ockham's fiction theory, 263].
"Aller Wahrscheinlichkeit nach" bereits vor der mündlichen Vorlesung fixiert [Leppin (2003), 39]; es existieren keine Nachschriftenn wie sonst üblich - wohl unnötig geworden.
Das Werk liegt in zwei Redaktionen vor: eine modifiziert die Universalienlehre (statt ficta: intellectiones), die aber in der anderen Red. fehlen; Zeitpunkt und Autorschaft der Ergänzung nicht beweisbar; vielleicht nach dem Aufkommen heftiger Kritik; sein "Handexemplar" ist allerdings frei von Ergänzungen [mit Courtenay, Leppin (2003), 40]; vielleicht durch Adam Wodeham vorgenommen. |