Incipit: | ------ |
Manuskript: | ------ |
Autorschaft: | echt |
Verfügbarkeit: | keine Angaben |
Entstehungszeit: | 1296 bis 3. März 1298 |
Daten zur Entstehung: |
Mit der Promulgationsbulle 'Sacrosanctae Romanae ecclesiae' verkündet.Datierung nach Zapp (1986) und Mikat (1986). Erst im Jahr 1917 mit dem Erlass des 'Codex Iuris Canonici' außer Kraft getreten. |
Einzelbemerkungen: |
Die spätere dritte Sammlung im 'Corpus iuris canonici'. Entstehung:Im Auftrag von B. in den Jahren 1296-1298 von einer dreier Kommision verfasst:
Name und Aufbau:
"Mit Recht schreibt man dem Liber Sextus den Charakter eines modernen Gesetzbuches zu, da er nicht nur authentisch, universal und ausschließlich (ausgenommen der Dekretalen Bonifatius' selbst), sondern auch insofern einheitlich ist, als alle Gesetze auf die Gesetzgebungsgewalt Bonifatius' zurückgeführt werden und mit der Promulgation gleiche Verbindlichkeit erlangen." [Zapp (1986)]. Anhänge und Apparate:
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Stichwörter: | ------ |
Benutzte Literatur zu diesem Werk: |
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