Geboren.
Als Oblate in den Benediktinerklösteren Fulda und teilweise Reichenau erzogen.
Von seinem Abt Hrabanus Maurus (822-842) ohne seine Zustimmung in den Mönchsstand aufgenommen.
Daraufhin klagte G. bei der Synode von Mainz (829), bekam Recht [Flasch (1987), 29], wurde aber trotzdem von Hrabanus nicht aus dem Mönchsstand entlassen. Die weitere Entwicklung ist in der Forschung noch nicht geklärt, aber wahrscheinlich scheint die Aufrechterhaltung des Mönchstandes mit der gleichzeitigen Erlaubnis des Klosterwechsel.
Über Corbie nach Orbais (Diözese Soissons) und vom Reimser Chorbischof Rigbold zum Priester geweiht.
Nach einer Romreise (vor 840) als Wanderprediger in Oberitalien, Dalmatien und bis nach Bulgarien tätig.
Dabei vertritt er eine Lehre der doppelten Prädestination und erregt damit Anstoß.
Verurteilung der Lehre G.s auf der Synode von Mainz (unter Hrabanus Maurus), öffentliche Auspeitschung und in das Kloster Orbais verwiesen.
Gutachten Eriugenas: De divina praedestinatione (für Gottschalk negativ, aber seinerseits verurteilt). Gutachten von Lupus von Ferries (für Gottschalk positiv). Gutachten von Rathramnus von Corbie (für Gottschalk positiv).
Auf der Synode von Quierzy unter Hinkmar von Reims zu strenger Klosterhaft im Hautvillers bei Reims und beständigem Schweigen verurteilt.
In der Klosterhaft entstanden v.a. die grammatikalischen und theologischen Schriften G.s.
Gestorben.
Bis zur Edition der wissenschaftlichen Werke durch C. Lambot [Oevres théol. et grammaticales de Godescalc d'Orbais, SSL 20, 1945] nur als latienischer Dichter des Mittelalters bekannt.
Nach Hödl (1989) weisen die wissenschaftlichen Schriften G. zusammen "mit seinem Freund Rathramnus von Corbie OSB und mit seinem Gegner Johannes (Scotus) Eriugena als großen Gelehrten des 9. Jahrhundert" aus.
+ | <Fragmenta omnia> |
++ | <Poemata> |
+ | Confessio |
+ | Confessio prolixior |
? | Opuscula de rebus grammaticis |
+ | De corpore et sanguine domini |