Weder Ankläger noch Richter beziehen sich darauf; also wohl nicht redigiert.
Principia aber redigiert; dies Voraussetzung für den Disput mit Bernhard; zumindest das erste Principium wird in einem franziskan. Sentenzenkommtar zitiert und kritisiert [Kaluza (1995), 205].
Der 2. Brief Bernhards scheint sich auf das Principium zu beziehen [206 f.]. |