Ed.: Straßburg 1473 und später; Basel 1574 [ND: Aalen 1975].
Bedeutung:"Mit D.s »Speculum iudiciale« erreichte das gelehrte Prozeßrecht seinen Höhepunkt und Abschluß. Die Bedeutung dieses Werkes liegt primär in der umfassenden Wiedergabe (mitunter sind größere Abhandlungen ohne Hinweis auf ihren Autor abgeschrieben) und Verarbeitung der gesamten prozeßrechtl. Literatur." [Hayez (2000)].
"Die überragende Bedeutung des Hauptwerks D.s wird z. B. dadurch verdeutlicht, daß Johannes Andreae und Baldus de Ubaldis ihre Behandlungen des Prozeßrechts unter dem Titel »Additiones ad speculum Guilelmi Duranti« verfaßten." [Hayez (2000)]. |