In der neueren Forschung wird die Frage kontrovers diskutiert, ob H. tatsächlich der alleinige Verfasser des "berühmtesten juristischen Traktats des englischen Mittelalters", 'De Legibus et Consuetudinibus Regni Angliae', und des viel benutzten 'Notebook' ist. Vielleicht wurde das Werk auch auf Veranlassung des königlichen Richters William of Raleigh von dessen Schreibern verfasst, zu denen H. möglicherweise gehörte. Diese These ist nach Lyon (1989) aber "keineswegs einhellig" anerkannt. [vgl. Lyon (1989)].
Das im Mittelalter vielbenutzte Werk gibt ca. 2000 Fälle aus der Rechtssprechung der königlichen Gerichte wieder und kommentiert diese. |