Ed.: Thorne, S.E., On the laws and custumos of England, 4 Bände, 1968-1977.
In der neueren Forschung wird die Frage kontrovers diskutiert, ob H. tatsächlich der alleinige Verfasser des "berühmtesten juristischen Traktats des englischen Mittelalters", 'De Legibus et Consuetudinibus Regni Angliae', und des viel benutzten 'Notebook' ist. Vielleicht wurde das Werk auch auf Veranlassung des königlichen Richters William of Raleigh von dessen Schreibern verfasst, zu denen H. möglicherweise gehörte. Diese These ist nach Lyon (1989) aber "keineswegs einhellig" anerkannt. [vgl. Lyon (1989)].
Die Schrift stellt nach Lyon (1989) die "erste umfassend und rational gegliederte Darlegung des Common Law" dar und bringt Kenntnisse des römischen Rechts und der Rechtsliteratur und des Prozesswesens an den englischen Gerichten mit ein.
Die Schrift wurde unter Eduard II: zum Vorbild der gesamten Rechtssprechung. |