Incipit: | ------ |
Manuskript: | ------ |
Autorschaft: | echt |
Verfügbarkeit: | kritisch ediert |
Entstehungszeit: | Rom, 1271 / 1273 |
Daten zur Entstehung: |
diese Datierung begründet Flüeler, 1992, I, 27sq.; Miethke spricht davon als einer "plausiblen, aber nicht sicheren" [30, 78], diese Spätdatierung geschehe "mit hochwahrscheinlichen Argumenten [Miethke (2000), 29]. Gauthier, noch 1996, 491: 1265/67. |
Einzelbemerkungen: |
Ed.: Dondaine, Hyacinthe F.: In: Editio Leonina, 42, 449 - 471. EA: ca. 1485, Mailand 1488; Die von Ptolemäus von Lucca besorgte Ergänzung ist langezeit nicht als solche erkannt worden.
Editio Leonina, XLII, 1979: https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k9494h.r
Der Text bricht in II, c. 8, Mitte ab. In der Ed. Leon. ist die Gliederung des Textes geändert: ab I, 12 = II, 1 (ed. Leon.). sicgition Übersetzung, deutsch: Jena 1923; Stuttgart 1981. Eine englische Übersetzung von: Phelan, George: S. Thomas Aquinas. On Kingship To the King of Cyprus. Toronto 1935.
Frühe italienische Übersetzung - eine solche hat Paolo Frigerio vom Papst Alexander VII. erhalten [Grabmann (1969), 331].
Lusignan - franz. Familie; Heinrich I. von Lusignan, 1218-1253; Heinrich II. von Lusignan, 1253-1267; Hugo III. von Antiochia-Lusignan, 1267-1284.
1247 vom Papst von ihrer Vasallenpflicht gegenüber dem Kaiser entbunden [Le Goff (2000), 483]. 1191 Zypern von Richard Löwenherz erobert. Seit 1192 von der Dynastie der Lusignan beherrscht. Gesamteinschätzungen:
Dondaine habe die Meinung befestigt, "dass es sich bei dem fragmentarischen Text um eine geschlossene und auch geschlossen überlieferte textliche Einheit handelt, um den Anfang einer authentischen großangelegt geplanten Schrift, die Thomas freilich nur in einem kleineren Teil hat realisieren können." [Miethke (2000), 28sq.]
Anders als Vinzenz von Beauvais: "Nicht eine Liste von Verhaltensregeln, und sei sie noch so stark auf den Fürsten und seine in der Politik tätigen Berater und Mitarbeiter zugeschnitte, will er liefern, er möchte vielmehr die politische Verfassung der menschlichen Gesellschaft systematische erfassen und die Amtspflichten des Königs nicht allein als sittliche Gebote, sondern als Folgerungen aus der Konstruktion der politischen Herrschaftsverfassung überhaupt verstehend entwickeln." [Miethke (2000), 31] |
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