Heinrich von Nördlingen
Henri de Nordlingen

nicht datiert

H. wurde in Nördlingen geboren und wirkte dort fast sein ganzes Leben.

nicht datiert

Leiter eines Zirkels frommer Frauen und enge Kontakte mit folgenden Personen und Klöstern:

  • Zisterzienserinnenkloster der Kaisheimer Jurisdiktion.
  • Dominikanerkloster Engelthal und deren Priorin Christine Ebner.
  • Dominikanerkloster Maria Medingen und dort v.a. Margarete Ebner, die eine mystische Vita auf H.s Veranlassung verfasste.

Ende 1335 - Frühjahr 1337

Reise nach Avignon.

Der unmittelbare Anlass ist aus den Quellen nicht mehr zu rekonstruieren, sicher sind nur folgende Begleitumstände:Die Reise fand während des Konfliktes Ludwigs des Bayern mit den avignonesischen Päpsten statt und H. war bekennender Anhänger des Avignoneser Papsttums.

1338 - 1350

Im Exil in Basel.

  • Aufgrund seiner Parteinahme für das Avignoneser Papsttum, kam H. mit der Politik Ludwigs des Bayern in Konflikt.
  • Fand in Basel auf Vermittlung des Johannes Tauler Aufnahme.
  • H. sammelte dort einen Kreis von mystisch gesinnten "Gottesfreunden" um sich.

ab 1350

Rückkehr nach Schwaben und dort in Wanderschaft.

nach 1356

Gestorben.

H. "ist als Nonnenseelsorger und Propagator mystischen Gedankenguts eng mit der Frauenmystik des 14. Jahrhunderts verbunden" [Schmitt (1989)].

Aber nicht als orgineller mystischer Autor hervorgetreten, sondern Impulsgeber für anderer Autorinnen.

Die erhaltenen Briefe sind "früheste Zeugnisse einer in den Laienkreisen des 14. Jahrhunderts geschätzten persönlich gefärbten Erbauungsliteratur" und "erhalten ihre Bedeutung als Dokument der mystisch gefärbten Religiosität oberdeutscher religiöser Zirkel" [Schmitt (1989)].

 

1332/1338 - 1350

original+Epistolae
Manuskript: London, Brit. Libr., Add. 11430;
  • Fabian, C.: Personennamen des Mittelalters (PMA). Nomina Scriptorum Medii Aevi. Bayerische Staatsbibliothek. 2. Auflage. München 2000.
  • Schmitt, P.: Heinrich von Nördlingen. In: LexMA, IV, 1989, Sp. 2104.
  • Weitlauff, M.: Heinrich von Nördlingen. In: Verf. Lex.², III, 1981, Sp. 845-852.
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