Zusammen mit Johannes Frétel Überfall auf Johannes von Ully.
Verurteilt zur Wallfahrt nach Saint-Gilles von Gard und nach Santiago (Härte des Urteils nicht stärker wie mitunter für einen Mord) [Gauthier (1983), 203].
Bei Glorieux (1971) unter Nr. 872 ohne Angabe eines Werks aufgeführt.