Der Kardinallegat, Odo von Chateauroux, versammelt: Kanzler, magistri und andere viri probati der Stadt - Bischof Wilhelm von Auvergne ist wegen Krankheit verhindert - und läßt einen rückfällig gewordenen Kleriker, Johannes von Brescain, der schon früher Irrtümer auf dem Feld der Logik abschwören mußte, vor sich bringen; er hatte den öffentlichen Widerruf unterlassen und stattdessen das Verständnis der fraglichen Sätze interpretiert und abgeschwächt; Urteil: Vertreibung aus Stadt und Diözese Paris, in Paris und den übrigen Gebieten des Legationsbezirks des Legaten verboten, öffentlich oder privat zu lehren. Ein gewisser Remundus wird wegen Irrtümer zu verschärfter Haftstrafe verurteilt [Miethke (1976), 67 f.].
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