"Irnerius ... und seine Nachfolger, die von Barbarossa konsultierten 'vier Doktoren von Bologna', bereiten die Blüte des römischen Rechts vor." [Le Goff (1965), 159].
Geboren in Bologna.
"Erster bedeutender Rechtslehrer des Abendlandes". "Gründer der Bologneser Rechtsschule" [Weimar (2003), 663].
Er begann als magister artium (Logiklehrer) mit dem Studium des wieder entdeckten Corpus iuris. Zu dessen Auslegung gebrauchte er die Methode der scholastischen Textinterpretation. Wahrscheinlich schrieb er schon fortlaufende Kommentare zu Digestum vetus, Codex und Institutionen. Zu diesen gehörten auch die Authentiken (Corpus iuris civilis, III, 3), von denen aber die vorhandenen Ausgaben von Glossen mit Sigle y ein nur ungenügendes Bild vermitteln. [Weimar (2003), 663].
zusammen mit dem Kaiser, dem Gegenpapst Gregor VIII. auf dem Konzil in Reims exkommuniziert
Gestorben; Weimar: "bald nach 1125"
? | Liber divinarum sententiarum |
++ | Formularium tabellionum Synonym: Ars notarie; |
++ | Quaestiones de iuris subtilitatibus |
+ | Summa (Codicis) Trecensis |