Irnerius Bononiensis
Guarnerius Bononiensis, Wernerius Bononiensis

nicht datiert

"Irnerius ... und seine Nachfolger, die von Barbarossa konsultierten 'vier Doktoren von Bologna', bereiten die Blüte des römischen Rechts vor." [Le Goff (1965), 159].

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Geboren in Bologna.

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"Erster bedeutender Rechtslehrer des Abendlandes". "Gründer der Bologneser Rechtsschule" [Weimar (2003), 663].

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Er begann als magister artium (Logiklehrer) mit dem Studium des wieder entdeckten Corpus iuris. Zu dessen Auslegung gebrauchte er die Methode der scholastischen Textinterpretation. Wahrscheinlich schrieb er schon fortlaufende Kommentare zu Digestum vetus, Codex und Institutionen. Zu diesen gehörten auch die Authentiken (Corpus iuris civilis, III, 3), von denen aber die vorhandenen Ausgaben von Glossen mit Sigle y ein nur ungenügendes Bild vermitteln. [Weimar (2003), 663].

1119

zusammen mit dem Kaiser, dem Gegenpapst Gregor VIII. auf dem Konzil in Reims exkommuniziert

ca. 1125

Gestorben; Weimar: "bald nach 1125"

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original? Liber divinarum sententiarum

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nicht original++Formularium tabellionum
Synonym: Ars notarie;

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nicht original++Quaestiones de iuris subtilitatibus

nicht datiert

nicht original+Summa (Codicis) Trecensis
  • Weimar, P., Irnerius, in LexMA V, 2003, 663.
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